Höchster Gerichtshof bestätigt Völkermord

4 August 2006

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Brasiliens höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof, bestätigte gestern die Verurteilung von vier Goldminenarbeitern, die im Jahre 1993 sechzehn Yanomami-Indianer ermordeten. Der Beschluss war einstimmig.

Rechtsanwälte der Goldminenarbeiter hatten Revision gegen die ursprüngliche Verurteilung wegen Völkermordes durch einen Bundesrichter eingelegt, welche durch Brasiliens höchstes Tribunal bestätigt wurde. Der Fall kann nun endgültig abgeschlossen werden. 

Das Massaker an sechzehn Yanomami der Haximú-Gemeinschaft in Venezuela wurde von 22 brasilianischen Goldminenarbeitern verübt, die illegal in der Gegend gearbeitet hatten. Die Arbeiter attackierten die Yanomami, erschossen Alte, Frauen und Kinder und schlitzten ein Baby mit einer Machete auf. 

Vier Goldminenarbeiter erhielten Strafen zwischen 19 und 20 Jahren für das Völkermord-Verbrechen und verbüßen ihre Strafen noch im Gefängnis. Die UN Konvention zum Völkermord, von Brasilien ratifiziert, erklärt, dass das Töten “mit der Absicht, eine nationale, ethnische, rassistische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören," Völkermord ist. 

Die Regelung des Höchsten Gerichtshofs ist von höchster Bedeutung und eine Warnung für jene, die weiterhin Verbrechen an Stammesvölkern in Brasilien begehen. 

Yanomami
Indigenes Volk

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