Kenia: Historische Entscheidung des Afrikanischen Gerichtshofs für die Ogiek
22 März 2013
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Am 15. März hat der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte und die Rechte der Völker entschieden, dass die kenianische Regierung die Ogiek nicht von ihrem Land im Mau-Wald vertreiben darf.
Mit dieser Entscheidung erklärt der Afrikanische Gerichtshof seine Überzeugung, dass “es sich um eine sehr ernste und dringende Lage handelt und die Gefahr unumkehrbarer Schäden für die Ogiek-Gemeinschaft mit Bezug auf ihre Rechte, die von der Charta gesichert sind, besteht…”
Bis eine Entscheidung zu diesem Fall getroffen ist, hat das Gericht die Wiedereinführung von Beschränkungen auf Land-Transaktionen im Mau-Wald durch die Regierung angeordnet.
Die Ogiek, deren Heimat im Wald von illegalen Siedlern und Holzfällern zu einem großen Teil zerstört wurde, haben sich über die Nachricht gefreut.
Joseph Sang, ein Sprecher der Ogiek, sagte zu Survival International: “Für indigene Völker in Afrika ist dies eine große Erleichterung. Wir unterstützen jeden Schritt, der den Ogiek mehr Gerechtigkeit bringt.”
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Für die Lebensweise und das Überleben von Jägern und Sammlern wie den Ogiek, ist der Mau-Wald mit seiner vielfältigen Flora und Fauna und Produkten wie Wildhonig lebenswichtig.
Joseph Lesingo, ein Jäger der Ogiek, sagte zu Survival International: “Entsprechend unserer Geschichte sind wir das indigene Volk, das im Mau-Wald lebt. Ohne Wald können wir nicht überleben. Im Wald sammeln wir Früchte, Honig und jagen wir wilde Tiere: So überleben wir.”
Laut der Minority Rights Group, die den Fall mit Ogiek Peoples Development Programme (OPDP) und Centre for Minority Rights (CEMIRIDE) vor Gericht gebracht hat, “ist es das erste Mal, dass der Afrikanische Gerichtshof, der seit 2006 in Betrieb ist, zum Schutz der Rechte einer indigenen Gemeinde eingreift”.