UN-Menschrechtskommission kritisiert Botswanas Haltung gegenüber den Buschleuten

11 April 2008

Diese Seite wurde 2008 erstellt und enthält möglicherweise Formulierungen, die wir heute nicht mehr verwenden würden.

Die UN-Menschrechtskommission hat die botswanische Regierung wegen ihrer Haltung gegenüber den Buschleuten kritisiert. Die Kommission hielt Botswana dazu an, sicherzustellen, dass „allen Menschen, die ausgesiedelt wurden, das Recht eingeräumt wird, wieder in das CKGR (Zentral Kalahari Wildreservat) zurückzukehren.“

Die Regierung hat bisher nur den wenigen Buschleuten, die namentlich im damaligen Gerichtsprozess genannt worden sind, erlaubt, in das CKGR zurückzukehren. Im Jahr 2006 hatten die Buschleute diesen Prozess gewonnen. Hunderte andere Kalahari-Buschleute sind gezwungen, eine Genehmigung zu beantragen. Zusätzlich verwehrt die Regierung den Buschleuten den Zugang zu den Wasserlöchern, die in der Trockensaison eine überlebenswichtige Wasserquelle darstellen und verbietet ihnen das Jagen im CKGR.

Die Kommission, drückte ihre „Besorgnis“ darüber aus, dass „das Recht auf die Rückkehr in das CKGR von einem vorherigen Identitätsnachweis abhängig ist, dass spezielle Jagderlizenzen erteilt werden müssen und dass die Regierung den Buschleuten keinen Zugang zu Grundwasser gewährt.“

Zu diesen Schlussfolgerungen kommt die Menschrechtskommission, kurz nachdem das Auswärtige Amt der USA in einem Bericht die „enge Auslegung“ des Gerichtsurteils der botswanischen Regierung verurteilt hatte.

 

Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte  Laura Engel unter 030-72293108 oder per E-Mail an [email protected]

Buschleute
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