Regierungsgutachter kann Vertreibungen nicht rechtfertigen

3 Juni 2005

Diese Seite wurde 2005 erstellt und enthält möglicherweise Formulierungen, die wir heute nicht mehr verwenden würden.

Der Gutachter der Regierung für Umwelt- und Wildtierschutz sagte gestern im Buschmann-Prozess in Botswana aus, er halte es für unnötig, die Vertreibung der Buschmänner mit wissenschaftlichen Argumenten zu rechtfertigen.

Auf die Frage, ob hinter seiner Aussage, die Buschmänner müssten umgesiedelt werden, um das Wildreservat zu schützen, irgendeine wissenschaftliche Begründung stehe, antwortete der Zeuge Joseph Matlhare: „Die Regierung will die Bewohner umsiedeln, warum sollte ich also einen wissenschaftlichen Grund anführen?"

Es war erwartet worden, Matlhare würde aussagen, dass Menschen das ökologische Gleichgewicht im Wildreservat stören würden. Stattdessen gab er zu, dass die Regierung keine neuen Studien in Auftrag gegeben habe, die das Ausmaß der Störung des ökologischen Gleichgewichts durch die Anwesenheit der Buschmänner im Reservat einschätzen könnten. Ebensowenig gibt es Studien zu den Auswirkungen, die ihre Umsiedlung in Zwangsansiedlungslager außerhalb des Reservates auf die Umwelt haben könnte.

Im Jahr 2002, zur Zeit der Zwangsumsiedlung der Buschmänner aus ihrer angestammten Heimat, war Matlhare Leiter der Behörde für Nationalparks und Wildreservate.

Mehr Informationen erhalten Sie von Survival Deutschland; per Tel.: ++49 (0)30 29002372 oder per Email: [email protected]

Wenn Sie zukünftig unsere Pressemitteilungen per Email erhalten
möchten, nutzen Sie zur Anmeldung bitte das vorgesehene Eingabefeld auf
der linken Seite.

Buschleute
Indigenes Volk

Teilen